Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand
- Die nachfolgenden AGB gelten für Klienten, die Dienstleistungen von Coach Jonass erworben haben.
- Kunden im Sinne von § 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.
- Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und Coach Jonass, vertreten durch Jonas Pavlakovich, Hohe Straße 28, 70176 Stuttgart, geschlossen.
Die Leistungen
- Coach Jonass bietet dem Klienten ein optimal ausgerichtetes und maßgeschneidertes Trainings-/ Coachingkonzept an. Dieses Programm kann verschiedene Trainingsinhalte, Sportbekleidungsauswahl und Ernährungstraining umfassen, und zwar unter persönlicher und individueller Betreuung von Coach Jonass.
- Das Training von Coach Jonass gewährleistet eine gewissenhafte Umsetzung des erarbeiteten Konzepts.
- Das auf den Klienten zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Klienten in dem von ihm auszufüllenden und zu unterschreibenden Anamnesebogen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten des Personal Trainers.
Personal Training
- Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Klienten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom Personal Trainer vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird, wobei in den einzelnen TE folgende Trainingsaktivitäten möglich sind:
- Personal Training
- Online Mentoring
- Athletik- und Konditionstraining
- Ernährungsberatung
- Laufbegleitung und Wettkampfvorbereitung
- Mentoring
- Stretching und Mobilität
- Geistige Arbeit
- Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Klienten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom Personal Trainer vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird, wobei in den einzelnen TE folgende Trainingsaktivitäten möglich sind:
Leistungsumfang
- Eine Trainingseinheit (TE) ist variabel und je nach genauer Einheit zeitlich flexibel, mindestens aber 30 Minuten lang.
Trainingsplanung / Trainingszeiten
- Alle TE werden in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt.
- Trainingszeiten werden in Absprache mit dem Klienten festgelegt.
- Das Training wird an dem vom Klienten gewünschten oder vom PT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Klienten, bei der Arbeit, im Studio des PT oder an einem sonstigen geeigneten, im Voraus abgesprochenen Ort sein.
- Montag-Sonntag: 07.00 – 20.00 Uhr. Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.
Umplanung / Absagen / Nichterscheinen
- Eine TE kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb dieses Zeitraumes werden die Kosten für die betroffene TE weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung / Abwesenheit des Klienten. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.
- Kann der Klient einen Termin nicht wahrnehmen, hat er im Falle einer kurzfristigen Verhinderung (eine Absage von weniger als 24h vor dem Termin) grundsätzlich keine Ansprüche auf Erstattung des Leistungsbetrages. Beruht diese Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, ist dies dem Trainer sofort mitzuteilen. Bei längerer beruflicher Ortsabwesenheit muss das Training angepasst werden. Folglich ist dies dem Trainer mitzuteilen.
- Die aufgrund einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.
Vergütung / Spezifische Kosten
- Das Honorar für Dienstleistungen von Coach Jonass richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
- Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in bar, per Lastschrift oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen.
- Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren, Supplements oder Ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten zu übernehmen.
- Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.
- Ist eine Begleitung durch Coach Jonass auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen vom Klienten zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.
- Bei allen Dienstleistungen sind die von Coach Jonass entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet Stuttgart sowie im Umkreis von max. 25 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinausgehen, werden mit 0,75 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.
- Für Termine, die außerhalb der genannten Zeiträume gemäß § 5.4 vereinbart werden, wird ein Aufschlag in Höhe von 15,- € pro Trainingseinheit berechnet.
Obliegenheiten des Kunden
Ärztlicher Gesundheitscheck
- Unabhängig von dem durch Coach Jonass zu Beginn durchgeführten Gesundheitscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Coach Jonass bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Coach Jonass persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt eine mögliche Trainingsgestaltung, oder -änderung besprochen.
Nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
- Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, Coach Jonass umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.
Obliegenheiten des Trainers
- Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, Coach Jonass umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.
Verschwiegenheit
- Coach Jonass ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem / über seinen Klienten vertraulich zu behandeln.
Sorgfaltspflicht
- Coach Jonass ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen PT Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue / unbekannte Fitness- / Trainingsgeräte / Übungen usw.) und Besonderheiten einzuweisen. Während der PT Einheit ist Coach Jonass verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.
Vertragsdauer & Kündigung
- Coach Jonass schließt grundsätzlich befristete Verträge ab. Der Klient hat das Recht innerhalb der ersten 7 Tage ab dem Datum des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung eines befristeten Vertrages durch den Klienten ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
- Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt.
- Coach Jonass ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich und dem Restbetrag entsprechend zurückgezahlt.
Haftungsausschluss
- Coach Jonass haftet nicht für Schäden, die der Klient durch falsche Selbsteinschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Coach Jonass haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Klient sich nicht an die Anweisungen von Coach Jonass hält.
- Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet Coach Jonass hierfür ebenfalls nicht.
Allgemeines
- Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt Coach Jonass bekannt zu geben.
- Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfiehlt Coach Jonass vor Trainingsbeginn einen Check-up durchzuführen. Der Check-up beinhaltet diverse Tests, die für die Erstellung eines individuellen Trainingsprogramms unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
- Sollte der Klient das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt Coach Jonass vor Vertragsabschluss eine sportärztliche Untersuchung.